Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 20 Bestandteile der Laufbahnprüfung
(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen und
2.
der Bachelorarbeit.